Internationale Standards für Schutzmaßnahmen



 
Holz besitzt als nachwachsender und preiswerter Rohstoff zweifellos wichtige Vorzüge. Allerdings kann er als Naturwerkstoff Schädlinge enthalten, die es in anderen Ländern nicht gibt.
Um daraus resultierende Umweltgefahren abzuwenden, hat die UN-Unterorganisation „International Plant Protection Convention“ IPPC mit dem von ihr entwickelten IPPC – Standard (ISPM 15 ) die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen geschaffen. Dieser Sicherheitsstandard wird von immer mehr Ländern bei Warenimporten eingefordert.
Die entscheidenden Kriterien
• Paletten, welche für den Export vorgesehen sind, müssen einer methodisch ausdrücklich anerkannten Hitzebehandlung unterzogen werden.
• Die entsprechend behandelten Paletten sind mit dem vorgeschriebenen IPPC – Logo zu kennzeichnen. Die Codierung besteht aus der Länderkennung, Registriernummer des Herstellers und Art der Behandlung.

 

APL-Service: Trocknung gegen Schimmelbildung



 
Als Naturwerkstoff neigt feuchtes Holz zur Schimmelbildung.
Dieser Prozess kann durch eine IPPC Behandlung der Paletten nicht verhindert werden. Ein Handicap, das beim Transport von empfindlichen Gütern durchaus eine Rolle spielen kann. Einzig wirksame Maßnahme gegen Schimmelbildung ist die Trocknung der Paletten auf eine Restfeuchte von 22 %. APL bietet deshalb auf Kundenwunsch entsprechend vorbehandelte Paletten an.

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