IPPC / ISPM 15: Hitzebehandlung für Holzverpackungsmaterialien gemäß IPPC-Standard ISPM 15



 
Holzverpackungsmaterialien, die für den Exporthandel mit einem der zweihundert unterzeichnenden Länder bestimmt sind, müssen nach dem ISPM Nr. 15 (Internationaler phyto-sanitärer Standard) hitze- oder mikrowellenbehandelt werden.
Der Standard ISPM-15 gilt zwar nicht weltweit in allen Ländern, aber in der Praxis setzen alle wichtigen Staaten diesen Standard um. Dazu gehören u.a Länder wie China, Australien, Kanada, USA, Indien und viele weitere Länder der Kontinente Afrika, Amerika, Asien und natürlich Europa.
Im Einklang mit den internationalen Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungsmittel, kann und soll so die Ausbreitung von schädlichen Organismen verhindert werden. Denn Schädlinge, die sonst über Verpackungsholz eingeführt werden, würden somit lebende Bäume und Wälder befallen und somit die Holzbestände gefährden. Mit Hilfe der effektiven Hitzebehandlung sichern wir Ihre Holzpaletten und -verpackungen zuverlässig ab. Die APL Paletten GmbH ist vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW autorisiert für die
• Lieferung von nach dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 behandeltem Holz und für die
• Behandlung von Holz gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15.
Der Betrieb ist für die Herstellung, bzw. den Handel von Holz, bzw. Holzverpackungen gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 entsprechend der §§ 13 p, q, r der Pflanzenbeschauverordnung unter der Registriernummer DE-HE 493038 beim Pflanzenschutzdienst NRW registriert.


Unsere Dienstleistungen:
• Fertigung von Holzpaletten und Transportkisten für den Export nach ISPM Nr. 15
• Behandlung von Euro- und anderen Holzpaletten, von Transportkisten und Stauholz nach IPPC-Standard ISPM 15
• Trocknung der Holzpaletten: Die Behandlung nach ISPM Nr. 15 stellt noch keine Trocknung dar! Das heißt bei falscher Lagerung und Verwendung kann das Palettenholz trotz ISPM 15 Behandlung schimmeln.
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Fachteam.

 

IPPC-Standard ISPM 15: Holzverpackungen im internationalen Handel



 
Der IPPC-Standard ISPM 15 wurde weltweit bereits von mehr zweihundert Nationen unterzeichnet und umgesetzt.
Hierzu gehören Australien, China und die EU. Diese Einfuhrvorschriften sollen vermeiden, dass sogenannte Schadorganismen, die sich im Verpackungsholz verbergen können, und durch deren Verbreitung Bäume und Wälder befallen können. Diese Verordnung wird auf Packmittel wie Holzpaletten und Stauholz angewandt. Für Verpackungen aus Holzwerkstoffen ist er allerdings nicht anwendbar.

 

Die effektive Hitzebehandlung macht Ihre Holzpaletten und Kisten fit für den Export



 
Der Internationaler phyto-sanitärer Standard Nr. 15 schreibt eine spezielle Behandlung von Holzverpackungen mittels einer Hitze- oder Mikrowellenbehandlung vor, wobei der Kern des entrindeten Holzes hierbei für mindestens 30 Minuten durchgehend einer Temperatur von mindestens 56°C ausgesetzt wird.
Mit Hilfe dieser Behandlung werden die Schadorganismen abgetötet. Nach diesem Behandlungsprozess in unserem Unternehmen erhalten die Produkte die offiziell anerkannte Markierung mit dem Kürzel "HT" für "Heat Treatment". Das Mitführen eines Pflanzengesundheitszeugnisses ist dann nicht mehr notwendig. Bei entsprechendem Bedarf können wir Ihrer Holzverpackungen auch gerne einer Trocknungsbehandlung unterziehen, um Schimmel durch evtl. flasche Lagerung oder falsche Verwendung vorzubeugen.

Wir fertigen Ihnen maßgeschneiderte Verpackungslösungen. Testen Sie uns.


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